Einreise nach Italien

Einreise nach Italien

Liebe Gäste, zu Ihrer Information möchten wir Ihnen die Bestimmungen für die Einreise nach Italien gemäß den neuesten Verordnungen des Gesundheitsministeriums, die derzeit bis zum 30. Juli gültig sind, zusammenfassen.

Wer aus Ländern der Europäischen Union, Norwegen, Liechtenstein, Island, der Schweiz, Andorra, Monaco, Israel und dem Vereinigten Königreich für jede beliebige Zeit nach Italien einreist, muss sich innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise einem Abstrich (molekular oder antigen) unterziehen. Vorläufig, d.h. bis zum Inkrafttreten des Europäischen Grünen Passes, ist der Test auch für diejenigen verpflichtend, die bereits geimpft sind (oder sich von Covid erholt haben).

Reisen Sie sorglos im Valsugana mit dem grünen Pass und ohne Verpflichtung, wenn Sie nach Hause kommen! Das digitale COVID-Zertifikat der EU ermöglicht ein sicheres Reisen nach Italien. Das Zertifikat ist ein digitaler Nachweis dafür, dass man entweder: gegen COVID-19 geimpft wurde, von Corona genesen ist oder negativ auf Corona getestet wurde. Ab dem 1. Juli 2021 ist es dann EU-weit verfügbarLesen Sie hier mehr.

Ab dem 24. Mai 2021 müssen zudem alle, vor der Einreise nach Italien das digitale Passagierkontrollformular (https://app.euplf.eu) ausfüllen.

Nach der Ankunft im Trentino ist die Einreise nach Italien dem APSS (Gesundheitsbehörde) beim Ausfüllen und Absenden des entsprechenden Online-Formulars.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass es NICHT Aufgabe des Leiters des Beherbergungsbetriebs ist, die Herkunft des Gastes, die mögliche Unterwerfung unter vorgeschriebene Maßnahmen oder deren Einhaltung zu überprüfen.

Infos: https://ambberlino.esteri.it/ambasciata_berlino/de/in_linea_con_utente/covid-19/

Austria: https://ambvienna.esteri.it/ambasciata_vienna/de/ambasciata/news/dall-ambasciata/focus-coronavirus.html

Switzerland: https://www.bag.admin.ch/bag/it/home.html

RÜCKREISE NACH DEUTSCHLAND

Seit 1. August müssen alle Reiserückkehrer einen der folgenden Nachweise bereits bei der Einreise nach Deutschland vorlegen können: einen aktuellen Corona-Test, Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenen-Nachweis. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.

Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass es möglich ist, den schnellen (antigenen) Abstrich in Trentino in einer der folgenden zugelassenen Apotheken zu machen: https://www.apss.tn.it/Novita/Notizie/Tamponi-rapidi-le-farmacie-convenzionate

INFO

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762

RÜCKREISE NACH ÖSTERREICH

Einreise aus Staaten der Anlage A (u.a. ITALIEN): elektronische Registrierung, 3G-Nachweis, keine Quarantäne

Die Einreise aus einem Staat der Anlage A ist mit einem aktuellen 3G-Nachweis (Testergebnis, Impfzertifikat oder Genesungszertifikat) und ohne Quarantäne möglich, wenn die Person bei der Einreise glaubhaft machen kann, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder einem Land der Anlage A aufgehalten hat.

Vor der Einreise ist eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at/ notwendig. Diese darf frühestens 72 Stunden vor der Einreise erfolgen, Pendlerinnen und Pendler müssen sie alle 28 Tage erneuern.