Verordnung

  1. Der Aufenthalt im Campingplatz ist nur mit Genehmigung der Direktion bzw. nach der gesetzlichvorgeschriebenen Anmeldung gestattet.
  2. Die im Empfangsbüro ausgehängten Tarife gelten ab Ankunft bis um 10 Uhr des darauffolgenden Tages.
  3. Ein Zelt- oder Wohnwagenplatz darf nur mit Genehmigung der Direktion belegt werden.
  4. Das Parken von Fahrzeugen ist auf den von Direktion angegebenen Plätzen gestattet.
  5. Von 23 bis 8 Uhr ist Ruhe geboten. Im Interesse der Nachbarn bitten wir dies yu respektieren.
  6. Unsere Gäste müssen für Ihr Eigentum selbst Sorge tragen. Wir übernehmen keine Haftung
  7. Die Fahrzeuge innerhalb des touristischen Komplexes dürfen die Geschwindigkeit von 5 km/h nicht überschreiten. Die Durchfahrt mit motorisierten Fahrzeugen ist von 22:00 bis 8:00 Uhr nicht gestattet.
  8. Auf die notwendige Sauberkeit und Hygiene ist zu achten. Campingeinrichtungen und-bepflanzungen sind pfleglich zu behandeln.
  9. Hunde sind nicht erlaubt.
  10. Die Steckdosen dürfen nur mit sicherheitstechnisch vorgeschriebener Erdung benutzt werden.Die Stromversorgung (6 Ampere) eignet sich für europäische Anschlüsse (1 Anschluss pro Platz).
  11. Besuche sind nur mit Genehmigung der Direktion gestattet und werden laut Preisliste berechnet. (a)
  12. Es liegt im Ermessen der Direktion, bei Nichtbeachtung dieser Platzordnung oder bei einem die Gemeinschaft störenden Verhalten, eine Verweisung von dem Camping auszusprechen.

a) Die Besucher dürfen nur nach Anfrage an der Rezeption den Campingplatz betreten und müssen am Eingang beim zuständigen Personal einen Ausweis hinterlegen.Der Besuch darf maximal eine halbe Stunde dauern; andernfalls muss der Besucher den Tagestarif des Campingplatzes zahlen. Der Zugang mit Haustieren ist nicht erlaubt. Besucherzeiten: von 8.00 bis 21.00 Uhr.